Ausbildung zum Prädikantendienst
In unserer Landeskirche können geeignete Gemeindeglieder zum Prädikantendienst ausgebildet werden. Das Prädikantengesetz nennt als Voraussetzung für die Eignung:
- biblische und theologische Kenntnisse
- theologisches Urteilsvermögen
- Fähigkeit zum seelsorgerlichen Gespräch.
Haben Sie Interesse an dieser Ausbildung und bringen Sie solche Voraussetzungen mit? Dann ist als erster Schritt ein Gespräch mit Ihrer Pfarrerin bzw. Ihrem Pfarrer sinnvoll.
Der Weg in die Ausbildung geht dann über mehrere Stationen:
- Der Vorschlag, Sie in die Ausbildung aufzunehmen, kann von drei Institutionen ausgehen: vom Kirchenvorstand Ihrer Gemeinde, von der Dekanin bzw. dem Dekan oder dem Kirchenkreisvorstand. Er wird schriftlich an die Pröpstin bzw. den Propst des Sprengels gerichtet.Die Pröpstin oder der Propst führt ein Gespräch mit Ihnen, hört den Kirchenvorstand an und gibt eine Empfehlung über die Zulassung in die Ausbildung.
- In einem Eingangskolloquium mit Propst Wöllenstein, Dekanin a.D. Vermeil, Studienleiterin Pfarrerin Heinicke und Schwester Helga Raband für den Prädikantenbeirat legen Sie Ihre Motivation dar und stellen ein gottesdienstliches Thema vor.
- Auf Empfehlung dieses Gremiums entscheidet der Bischof über Ihre Zulassung zur Ausbildung.
Die Ausbildung findet in einer Gemeinde statt. Eine Pfarrerin oder ein Pfarrer trägt dort als Mentorin oder Mentor die Verantwortung, begleitet und berät Sie. Zu den Kursmodulen (Link) kommen Sie in das Studienseminar nach Hofgeismar. Für diese Einheiten ist Studienleiterin Pfarrerin Irmhild Heinicke (irmhild.heinicke@ekkw.de) verantwortlich, ebenso für das Ganze der Ausbildung. Die Kosten werden von der Landeskirche getragen.
Um die Ausbildung erfolgreich abzuschließen, müssen Sie mehrere Hürden nehmen:
- Zwei Ihrer Gottesdienste mit Predigten werden gegen Ende der Zeit im Landeskirchenamt eingereicht und von erfahrenen Pfarrerinnen und Pfarrern beurteilt.
- Die Mentorin oder der Mentor erstellt einen Bericht über die Ausbildungszeit in der Gemeinde und die Eignung für den Dienst.
- Die Studienleiterin beschreibt die Entwicklung der vorausgesetzten Fähigkeiten und gibt eine Empfehlung zur Berufung in den Prädikantendienst.
- Sind diese Beurteilungen und Voten positiv, werden Sie zu einem Abschluss-kolloquium eingeladen. Dort stellen Sie Inhalte Ihrer Ausbildung dar und reflektieren sie.
Das Gremium des Abschlusskolloquiums (s. Eingangskolloquium) gibt eine Empfehlung zur Beauftragung an den Bischof weiter.
- Der Bischof entscheidet über Ihre Berufung. In einem gemeinsamen Einführungsgottesdienst werden Sie mit dem Dienst einer Prädikantin oder eines Prädikanten in unserer Kirche beauftragt.
Hier finden Sie die Kursmodule und Termine für den kommenden Kurs.
Die Richtlinien für die Ausbildung zum Prädikantendienst in der EKKW finden Sie hier.